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Bundesrat lehnt Bahnprivatisierung ab

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Der Bundesrat hat heute die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn in der vorgesehen Fassung mit großer Mehrheit abgelehnt. Im ersten Gesetzgebungsdurchgang äußerten die Länder vor allem Kritik an der geplanten Lösung für das Netz, das nach dem Willen des Verkehrsministeriums im Zugriff der Bahn bleiben soll.

Das Gesetz über die Privatisierung der Bahn sieht vor, dass der Bund zwar juristischer Eigentümer des Netzes bleibt, die Verfügungsgewalt für einen Zeitraum von 15 Jahren jedoch auf die Bahn übertragen wird, die es zudem in der Bilanz aufführen darf.

In einer Stellungnahme des Bundesrat hiess es: “Eine Privatisierung in dieser Ausgestaltung würde die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele stark behindern.” Die Länder sehen den Grundgesetzauftrag zu einer flächendeckenden Schienen-Versorgung, einge sprechen sogar von einem verfassungwidrigem Gesetz, so Walter Hirche (FDP) und Oliver Wittke (CDU).

Artikel 87e des Grundgesetzes: (4) Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.


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